Wohnmobilhaftpflicht und was sie beinhaltet
Eine Wohnmobilhaftpflicht ist in in der Bundesrepublik und fast allen anderen Ländern der Erde eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Pflichtversicherung
Der Bereich der Fahrzeugversicherungen besteht dennoch nicht nur aus dieser gesetzlichen Haftpflicht für Kraftfahrzeuge, sondern aus einer ganzen Palette an Versicherungen. Eine Wohnmobilhaftpflicht ist hierbei jedoch jener Bereich, der sich am intensivsten mit der Abdeckung von berechtigten Schadensersatzansprüchen Anderer befasst. Unberechtigte Ansprüche im Unterschied dazu müssen von der Wohnmobilhaftpflicht abgewehrt werden – was eine weitere wichtige Aufgabe dieser Versicherungsart ist.
Die Kfz-Kaskoversicherung ist eine Zusatzversicherung im Bereich der Kraftfahrzeugversicherungen und wird in 2 Bereiche unterteilt. Bei dieser Kfz-Teilkaskoversicherung handelt es sich um eine Zusatzversicherung, die Abwicklung von Schäden am eigenen Kraftfahrzeug übernimmt. Doch betrifft dies nur bestimmte Schadensfälle, die vorab vereinbart werden. Dazu können z. B. Schäden aus Sturm, Überschwemmung, Hagel, Brand, oder Diebstahl gehören. Auch Unfälle mit Haarwild werden oft in den Bereich der Kfz-Teilkasko mit aufgenommen.
Bei der KFZ-Vollkasko hingegen handelt es sich um eine noch umfangreichere Fahrzeugversicherung. Sie deckt zusätzlich zu den Verantwortungsbereichen der Teilkasko auch noch zusätzliche Schäden ab. Unterdies geht es in erster Linie auch um Schäden, die der Versicherte selbst verursacht hat. Auch Vandalismus würde in den Verantwortungsbereich einer Vollkaskoversicherung fallen.
Die Wohnmobilhaftpflicht – ein Muss, um ein Wohnmobil im öffentlichen Straßenverkehr steuern zu dürfen
Wer sein Gefährt trotz gesetzlichen Bestimmungen ohne eine Wohnmobilhaftpflicht fährt und einen Schaden verursacht, haftet mit seinem gesamten Besitz. Dies gilt für alle verschuldeten Schäden und damit auch für Personenschäden. Darüber hinaus muss man tatsächlich auch mit einer Strafe für die nicht vorhandene Haftpflicht für KFZ rechnen. Im schlechtesten Falle kann dies zu einer Bewährung- bzw. Gefängnisstrafe führen unter anderem die eigene finanzielle Existenz ruinieren. Eine Haftpflichtversicherung für Fahrzeuge abzuschließen ist also keinesfalls zu verabsäumen.
Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann zusätzlich zur gesetzlichen Haftpflicht für Kraftfahrzeuge auch noch eine Teil- oder KFZ-Vollkasko abschließen. Ob sich eine Teil- oder Vollkaskoversicherung für Ihr Gefährt auszahlt oder nicht hängt von mehreren Faktoren ab. Typischerweise sollten diese Kaskoversicherungen jedoch nur bei neuwertigen oder sehr teuren Fahrzeugen abgeschlossen werden. So kann sich der Abschluss einer Wohnmobil-, Kfz- oder Lkw-Versicherung Kfz-Vollkaskoversicherung bspw. in manchen Fällen wirklich rechnen. Für den Fall, dass es sich bspw. zu einem selbstverursachten Unglück oder einem Raub kommt, wird der Neuwert des Gefährt (sofern nicht älter als 18 Monate) oder der Wert zum Zeitpunkt des Schadens ersetzt.
Die Wohnmobilhaftpflicht tritt erst nach der Klärung der Schuldfrage ein
Die Wohnmobilhaftpflicht ist für alle Schäden verantwortlich, die der Versicherte im Autoverkehr verschuldet.
Hierbei kann es sich nur um Blechschäden, andererseits auch durchaus einmal um Schmerzensgeld oder die Aufwand für eine Krankenhausbehandlung. Die KFZ Haftpflichtversicherung bezahlt nach Abklärung der Schuldfrage eine entsprechende Reparation. Diese hängt vom Grad des verschuldeten Schadens ab. Wird jedoch z. B. ein Unfall verschuldet, bei dem der vermeintlich unschuldige Unfallgegner nicht angeschnallt war, trifft Sie als Versicherungsnehmer nicht die alleinige Schuld am entstandenen Schaden. Der Unfallgegner muss einen Teil der Kosten selbst bezahlen und die Haftpflichtversicherung für Fahrzeuge tritt nur zu einem Teil ein. Hat der Unfallgegner selbst eine KFZ-Kasko, kann ein Teil der Kosten von dieser Zuspruch übernommen werden.
Eine Obergrenze gibt es bei Wohnmobilhaftpflichtversicherungen im Grunde nicht. Das Gesetz sieht jedoch eine Deckungssumme von maximal 50 Mio. € bei Vermögensschäden und eine Höchstgrenze von 7,5 Millionen EUR bei Personenschäden (pro Person) vor.
Wie hoch der Schaden ist, wird von einem Gutachter festgestellt, den die Versicherung betraut. Bei einem verschuldeten Schaden hat ausschließlich der Gegner die Möglichkeit, einen Gutachter zu bestellen.
Die Höhe der Leistungen richten sich bei vielen Wohnmobilhaftpflichtversicherungen nach dem ausgewählten Tarif. Der Versicherte jedoch, bezahlt je nach der Anzahl der unfallfreien Jahre, der Typklasseneinstufung und anderen Merkmalen. Gerade bei der Wohnmobilhaftpflicht, aber auch bei der Vollkaskoversicherung bezahlt der Versicherte einen relativ niedrigen Versicherungstarif. Dennoch muss er im Fall eines Schadens keinerlei Begrenzungen in der Höhe der Leistungen befürchten.